Unsere Erfahrung reicht von der Streitigkeit um die Schlussrechnung für die Einfamilienhausarchitektur bis zur Gestaltung der gesamten Architekten- und Planerverträge für aufwändige Totalsanierungen mehrstöckiger Bürogebäude. Beispiele aus unserem Tätigkeitsbereich:
•Ausarbeitung von Architekten- und Ingenieurverträgen (Statiker, Fachingenieure und beratende Ingenieure, TGA-E, TGA-M etc.)
•Generalplanerverträge
•Ansprüche des Architekten und Ingenieurs auf Sicherheiten
•Eilmaßnahmen zur Honorarsicherung
•Beratung über Honoraransprüche nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
•Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen bei Fehlern von Architekten und Ingenieuren.
•Verjährung von Honorar- und Gewährleistungsansprüchen
•Bausummenüberschreitung und Ansprüche des Bauherren
•Verletzung von Urheberrechten des Architekten
•Recht der Projektsteuerer und der Projektmanager
•Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach der Baustellenverordnung