
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Herr Weise ist als Rechtsanwalt im Bau- und Architekten- sowie im Vergaberecht und im Wohnungseigentumsrecht tätig. Er vertritt private und öffentliche Bauherrn, Bauunternehmen und Bauunternehmer, Unternehmen der Wohnungsbranche, Architekten, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer.
Herr Weise betreut große Bauprojekte (höchstes Einzelbaukostenvolumen zur Zeit 130 Mio Euro; höchtes Einzelplanervertragsvolumen zur Zeit 25 Mio Euro) ebenso wie kleine Bauvorhaben und Streitigkeiten zwischen privaten Bauherrn und Handwerkern. Die Tätigkeit umfasst unter anderem
- die strategische Planung von Bauvorhaben (wann ist wer wie einzubinden - Projektsteuerer, Architekt, Fachplaner, Einzelvergabe oder Vergabe an Generalunternehmer)
- die ganzheitliche Begleitung von Bauprojekten (wiederum einschließlich nachstehender Einzelaspekte)
- die Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren im Ober- und Unterschwellenbereich
- die Vertretung bei Rügen und im Nachprüfungsverfahren
- die Erstellung und Prüfung von Architekten- und Fachplanerverträgen
- Abwehr und Durchsetzung von Architektenvergütung und Architektenhaftung
- Erstellung und Prüfung von Bauverträgen (Einzelvergabe, Generalunternehmer-/Generalünermehmervergabe)
- Abwehr und Durchsetzung von Mängelansprüchen (außergrichtlich, Selbstständiges Beweisverfahren, Kostenvorschussklage)
- Abwehr und Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Abwehr und Durchsetzung von Nachtragsforderungen
- Begleitung von Abnahmen
- Kündigung von Bauverträgen
- Wohnungseigentumssachen
Herr Rechtsanwalt Weise ist ferner:
Lehrbeauftragter der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen HAWK (bis 2012)
Mitautor des Kommentars zum Wohnungseigentumsgesetz „Jennißen“ (Aufl. 1-3)
Mitautor des „Praxishandbuches Moderne Wohnungseigentumsverwaltung“ (2010)
Autor diverser Aufsätze in Fachzeitschriften und Tageszeitungen
Referent

Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Frau Schlicht ist als Rechtsanwältin im Bau- und Architekten-, im Wohnungseigentumsrecht sowie im privaten und gewerblichen Mietrecht tätig. Sie vertritt private und öffentliche Bauherrn, Bauunternehmen und Bauunternehmer, Architekten, Immobilienverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer, private wie gewerbliche Vermieter und Mieter.
Frau Schlicht ist insbesondere befasst mit
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Mängeleinreden im Rahmen von Bauvorhaben
- selbständigen Beweisverfahren
- Begleiten von Ortsterminen/Abnahmen
- Erstellen von Beschlussvorlagen für Wohnungseigentümerversammlungen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Hausgeldinkasso bis hin zum Zwangsversteigerungsverfahren
- Kündigungen im Mietverhältnis
- Erstellen/Prüfen von Mietverträgen
- Schriftformprüfung bei Zeitmietverträgen (gewerblich/privat)
- Räumungsverfahren
Frau Schlicht vertritt zudem Insolvenzverwalter im Rahmen von Insolvenzanfechtungsverfahren, Forderungseinzug und Forderungsfeststellungsverfahren, wobei ein breites Spektrum von Rechtsgebieten angesprochen wird.